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Vertragsgrundlagen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Konzeption, Gestaltung und technische Erstellung von Websites, die Einrichtung und Überlassung interaktiver Web-Module (insbesondere des 2D/3D-Küchen- und Raumplaners) sowie die laufende Betreuung und das Hosting zwischen Mirco Köster, Grenzdamm 10, 25421 Pinneberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Handwerksbetriebe, Küchenstudios, Gewerbetreibende und Freiberufler), die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Unverbindliche Paket-Zusammenstellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Websites, Paketen, Preisen und Zusatzmodulen auf mirco-koester.de sowie die Zusammenstellung einer Auswahl im interaktiven Paket-Baukasten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der unverbindlichen Vorbereitung einer individuellen Projektanfrage.

(2) Über die Website findet kein direkter elektronischer Vertragsschluss statt. Erst nach einem Vorgespräch und der Klärung des konkreten betrieblichen Bedarfs erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform (per E-Mail oder PDF) mit Leistungsbeschreibung und Festpreis bzw. Monatspauschale.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber dieses individuelle Angebot in Textform bestätigt oder der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform gegenbestätigt.

§ 3 Leistungen bei der Website-Erstellung (Werkvertrag)

(1) Die einmalige Erstellung einer neuen Website („Website“ oder „Website mit Bewegung“) sowie die erstmalige Einrichtung und Anpassung von Zusatzmodulen erfolgen nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelangebot vereinbarten Leistungsbeschreibung als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB).

(2) Der Auftragnehmer schuldet die im Angebot vereinbarte technische und gestalterische Beschaffenheit (insbesondere Darstellung auf gängigen Desktop- und Mobilgeräten, Anpassung an Farben, Logo und bereitgestellte Inhalte des Auftraggebers). Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg (z. B. bestimmte Suchmaschinenplatzierungen oder Umsatzsteigerungen) ist nicht geschuldet.

(3) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Inhalte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Umsetzung erforderlichen Inhalte (insbesondere Firmenlogo, Texte, Fotografien, Preis- oder Sortimentsangaben sowie Pflichtangaben für Impressum und Datenschutzerklärung) zeitnah in digitaler Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte resultieren.

(3) Die rechtliche Prüfung der Website (insbesondere Impressumspflicht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, berufsrechtliche Angaben des Handwerks) obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung.

(4) Bei Nutzung des 2D/3D-Raumplaners dient die im Modul erzeugte Zusammenstellung (Grundriss, Maße und Artikelliste) als unverbindliche Beratungs- und Planungsgrundlage für den Fachbetrieb; das Aufmaß vor Ort sowie die fachtechnische Ausführungsprüfung verbleiben beim Auftraggeber.

§ 5 Abnahme der Werkleistungen

(1) Nach Fertigstellung und Bereitstellung der Website bzw. des eingerichteten Moduls zur Voransicht ist der Auftraggeber zur Abnahme (§ 640 BGB) verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert oder wenn der Auftraggeber die Website produktiv im Internet freischalten lässt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Werkleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach § 632a BGB angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem nachgewiesenen Projektfortschritt (z. B. nach Bereitstellung des abgestimmten Entwurfs) zu verlangen.

(3) Laufende monatliche Entgelte für Modul-Nutzung oder Betreuung und Hosting sind jeweils monatlich im Voraus zum Werkbeginn des Kalendermonats fällig.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) An der individuell für den Auftraggeber erstellten Website (HTML/CSS-Layout, eigene Texte und Grafiken) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Website für den eigenen Betrieb im Internet zu nutzen und zu bearbeiten.

(2) An wiederverwendbaren Software-Baukästen und Zusatzmodulen des Auftragnehmers (insbesondere der Programm- und Geometrie-Engine des 2D/3D-Küchen- und Raumplaners) erhält der Auftraggeber für die Dauer des jeweiligen Modul-Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Betriebs-Domain. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung der Modul-Software an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8 Laufende Betreuung, Hosting und Zusatzmodule

(1) Soweit der Auftraggeber das Paket „Betreuung und Hosting“ oder kostenpflichtige Zusatzmodule auf Monatsbasis beauftragt, läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Einzelangebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kunden-Domains werden grundsätzlich auf den Namen des Auftraggebers als Domaininhaber registriert oder vom Auftraggeber selbst beim jeweiligen Provider gehalten.

(4) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Betreuung oder Hosting Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

(3) Die Verjährungsfrist für werkvertragliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt (insbesondere bei Arglist oder bei Ansprüchen nach Absatz 1).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Pinneberg.

Stand dieser AGB: November 2026